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Einstellungszuschüsse bei Neugründungen durch die Agentur für Arbeit


Junge Betriebe haben die Möglichkeit bei der Agentur für Arbeit sogenannte Einstellungszuschüsse zu erhalten

Hierbei handelt es sich um einen Zuschuss, der in Verbindung mit neuen Einstellungen von Arbeitslosen gezahlt wird. Arbeitgeber haben auf diese Weise die Möglichkeit, kostenreduziert weitere Arbeitskräfte einzustellen, und somit ihr Unternehmen in der Startphase besser vorantreiben zu können. Diese Art der Unterstützung bietet beiden Seiten – Arbeitgebern wie auch Arbeitslosen – eine erhöhte Chance, sich auf dem Markt zu etablieren und erfolgreich zu sein. Die Agentur für Arbeit zahlt in solchen Fällen 50 Prozent der Lohnkosten für einen Zeitraum bis zu 12 Monaten. Voraussetzung ist, dass der Betrieb nicht länger als zwei Jahre besteht und weniger als fünf Mitarbeiter aufweist. Der Arbeitslose muss mindestens drei Monate als arbeitslos gemeldet sein.

Für mehr Informationen wenden Sie sich bitte an den zuständigen Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit unter der Zentralnummer 0 18 01/ 66 44 66 oder

Ansprechpartner Arbeitgeber-Service Essen

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